(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem
Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende
Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen
der
Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte
einschließlich
solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen
werden,
selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf
sie
Bezug genommen wird.
Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem
Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts
und
des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars
berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer
gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten
und
deren angemessener Vergütung.
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder
Besprechungsprotokolle
sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich
widerspricht.
Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte
heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und
sonstigen
Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und
dem Auftraggeber einräumen.
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden,
einschließlich
Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind
vergütungspflichtig,
soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung
b) der Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.
Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber
versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die
einzelnen
Vergütungsbestandteile angerechnet:
30 % auf die Entwurfsvergütung
30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte
entsteht
unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der
Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine
Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die
Nutzung,
nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben
keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung
wie
folgt:
50 % auf die Entwurfsvergütung
50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils
geltenden
Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die
Künstlersozialversicherungsabgabe
ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der
Vergütung
enthalten.
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug
zahlbar.
Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier
Wochen
oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 %
der
zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende
Abschlagszahlungen zu leisten:
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten
1/3 nach Ablieferung.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator
zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der
Vertragsbeendigung
nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen.
Im Übrigen gilt § 648 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer
Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14
Tagen
nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang,
entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung
der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder
vom Illustrator anerkannt sind.
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit
vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht,
insbesondere
an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die
er
erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem
Auftraggeber
im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen
Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster)
bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein
Recht
zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz der
Werkstücke
zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz
spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen
dem
Illustrator und ihm.
Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die
Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei
Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in
Höhe
von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine
solche
Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.
Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit
dem Auftraggeber. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem
Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende
vertragliche
Nutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich
anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene
Werkzeichnung. Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in
dem
Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder
sich
aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der
Auftraggeber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur
für die
vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen
Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der
Nutzungsrechtseinräumung mangels anderweitiger schriftlicher
Vereinbarung zumindest
nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang
hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen
schriftlichen
Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang
der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen
Nutzung
entsprechenden Vergütung zulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
Einwilligung des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung steht
dem
Illustrator ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des
Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein
Miturheberrecht
des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators,
insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der
gesamten
den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den
Auftraggeber
über.
Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf
den
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der
digitalen
Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den
Bilddaten
elektronisch verknüpft werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die
Originale
oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes
zu
bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder
verändern
zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der
vereinbarten
Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem
Fall
gesondert zu vergüten.
Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der
Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die
im
Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes,
aufzubewahren
und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der
Auftraggeber
die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies
gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder
Namensnennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine
Vertragsstrafe in Höhe
der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht,
neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche,
Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen,
bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom
Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei
denn,
dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber
während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente
tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt,
ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere
Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die
Änderung
und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere
Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere)
oder
technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je
nach
Aufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach
einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw.
Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des
I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes
ergibt sich,
wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der
Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten
hat,
nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu
zahlenden
Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu
erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren
Erbringung
fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
Vergütungen
und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils
geltenden
Umsatzsteuer zu entrichten sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig
sämtliche zur
Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen
sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur
Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung
dieser
Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter
verpflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände
hinzuweisen,
die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen
bedeutungsvoll
sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie
dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung
und
Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt
nur,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und
Gefahr
des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten
in
Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung
verlangen.
Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam
Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung
dieser
Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er
verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu
erbringen.
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle
technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen,
Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen
des
Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies
nicht
und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom
Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten
Kostenaufwand
nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um
einen
angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die
Arbeiten
und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die
Nichteinhaltung
einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf,
Feuer,
Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des
Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder
sonstige
vom Illustrator nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird
die
Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt
entsprechend für den Fall, dass sich der Illustrator beim Eintritt
eines dieser
Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen
aufgrund
höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich
die
Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den
er durch
angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten
Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die
Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon
unberührt.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt
die
Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die
Lieferung
an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und
Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder,
falls
ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme
der
Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an
den
Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen
oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten
oder
Anfuhr) übernommen hat.
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt
der
Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack
des
Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des
Auftraggebers,so begründet dies allein keinen Mangel seiner
Leistungen. Die
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser
die
von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich
nach
Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft
und
Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige
farbliche
Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder
Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen
Mangel dar.
Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er
zunächst
zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt
die
Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf
einer
von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner
Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine
entsprechende
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine
Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem
zweiten
Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für
Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt
geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem
Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt
hat, ist
die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von
Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.
Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen,
ServiceProvider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht,
beschränkt sich
seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für
Computerviren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht
vorsätzlich oder
grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der
rechtlichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen.
Verletzen
die Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie
sonst
rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen
des
Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der
Auftraggeber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden
Schaden,
einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu
ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der
Illustrator
wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene
Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive
Kenntnis
erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen
oder
sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber
vorgegeben
oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der
Auftraggeber
dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie
gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm
zugelieferten
Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.
Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem
Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch
im
Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem
Illustrator mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster
unentgeltlich.
Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der
Eigenwerbung
zu verwenden.
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als
ausschließlichen
Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des
Illustrators.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des
Schriftformerfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche
gilt
für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur
Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung
treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt
haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.